Einigen, die von der Corona-Soforthilfe profitieren konnten, steht möglicherweise eine böse Überraschung ins Haus. Falls sich durch die nicht antizipierten Einnahmen der Gewinn im Bezugszeitraum erhöht, führt dies zu einer Anrechnung auf das Elterngeld und kann sogar zu einer Rückzahlung führen.

Es ergibt nun wenig Sinn, wenn selbstständige Eltern in der aktuellen Situation auf der einen Seite durch existenzsichernde Hilfe unterstützt werden, auf der anderen Seite aber Kürzungen im Elterngeld hinnehmen müssen – zumal die Finanzhilfen in der Regel nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund hatte der VGSD das BMFSFJ (Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) um Klärung gebeten – und dieses hat in der Tat reagiert.

Geschaffen wurde eine Härtefallregelung, die es ermöglicht, rückwirkend die Monate auszuklammern, in denen Elterngeld geflossen ist. Wichtig: Dies ist nur für die letzten drei Monate möglich. Zeitnahe Handlung ist also erforderlich. Kein Handlungsbedarf besteht hingegen, wenn durch die Soforthilfe kein Überschuss erzielt und die Hilfe für Betriebsausgaben genutzt wird. Somit erhöht sich auch das auf dem Elterngeldbescheid ausgewiesene Einkommen nicht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Monat, in dem die Soforthilfe ausgezahlt wurde, nachträglich auszusparen und den Bezug des Elterngeldes um einen Monat zu unterbrechen. Dieser Monat kann später angehängt werden. Beachte bitte, dass regulär keine Änderung mehr möglich ist, sobald das Elterngeld für den betreffenden Monat ausgezahlt wurde. In diesem Fall hat das BMFSFJ jedoch einen Härtefall-Tatbestand geschaffen, der eine Änderung im Nachhinein ermöglicht – innerhalb der erwähnten drei Monate.

Laut dem BMFSFJ ist von einem Härtefall auszugehen, wenn „mit der Soforthilfe das bei Beantragung glaubhaft gemachte Einkommen deutlich überstiegen wird und dadurch mit einer Verringerung des Elterngeldbetrags im Vergleich zum vorläufig bewilligten Betrag zu rechnen ist.“ In der Praxis wird es sicher darauf hinauslaufen, dass die Elterngeldstelle bereits gezahlte Beträge mit dem später angehängten Monat verrechnet. Das Wichtigste ist jedoch, dass Du Dich zeitnah, am besten sofort, bei der Elterngeldstelle meldest, um keine Fristen zu versäumen. Gern hören wir hier im Kommentarbereich von Deinen Erfahrungen.